Hundeauslauffläche Haselholzstraße im Stadtteil Gartenstadt/ Foto: © Mareike Diestel

Die Landeshauptstadt Schwerin hat sechs Hundeauslaufflächen eingerichtet. Darunter eine im Stadtteil Gartenstadt. Zur notwendigen Ausstattung auf der Grünfläche parallel zur Haselholzstraße zählen Hinweisschilder, Papierkörbe und Tütenspender zum Aufnehmen von Hundekot. Auf der ausgewiesenen Grünfläche können sich Hunde frei und ohne Leinenzwang bewegen. Von den nicht angeleinten Hunden darf jedoch keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit anderer Menschen oder Tiere ausgehen. Auch auf dieser Fläche haftet der Hundehalter selbstverständlich für Schäden, die sein mitgeführter Hund verursacht. Ein bestehender Maulkorbzwang ist auch hier nicht außer Kraft gesetzt. Auch auf der Hundewiese gilt, dass Herrchen oder Frauchen die Hinterlassenschaft ihrer Hunde unverzüglich beseitigen müssen.

Insgesamt hatte der städtische Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen 24 Flächen auf ihre potentielle Eignung als Hundeauslaufflächen untersucht, von denen sieben als geeignet sowie schnell und kostengünstig umsetzbar ausgewählt wurden. Eine Fläche am Bleicher Ufer im Stadtteil Feldstadt wurde nach der Beratung mit dem Ortsbeirat wieder verworfen.

Quelle: LHSN